"Der Dekanatsrat Rottweil – Zusammen Pastoral gestalten
Der Dekanatsrat trägt zusammen mit dem Dekan die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Dekanats. Auf Grundlage der Dekanatsordnung legt er zusammen mit dem Dekan die pastoralen Ziele des Dekanates fest. Er beschließt Projekte und Aktionen, vernetzt seelsorgerische Aktivitäten und beschließt den Dekanatshaushalt zur Förderung und Unterstützung pastoraler Angebote."
(Auszug aus der Homepage des Dekanats Rottweil - hier finden Sie auch detaillierte Informationen zur Besetzung und den Aufgaben des Dekantsrats, sowie alles rund um unser Dekanat)
Die Zusammenarbeit in der Seelsorgeeinheit hilft den einzelnen Gemeinden,
sich aufeinander hin zu öffnen, einander Impulse zu geben, situationsgerecht
zu kooperieren und Kirche in einem größeren Raum sichtbar und erfahrbar zu
machen.
Dies bedeutet u.a.:
(Auszug aus der Broschüre "Damit Gemeinden auch morgen noch lebendig sind - Leitlinien für Seelsorgeeinheiten" Hrsg. Diözese Rottenburg-Stuttgart)
Der „Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit“ (kurz: Ö-Ausschuss) unserer Kirchengemeinde(n) wurde im Januar 2011 vom Kirchengemeinderat beschlossen.
Die Aufgabe des Ö-Ausschusses besteht zum einen darin, ein Gesamtbild der Kirchengemeinden St. Johannes Evangelist, Sulz und St. Martinus, Vöhringen, ihre verschiedenen Gruppen, Dienste und deren Aktivitäten der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Interesse zur Teilnahme zu wecken. Dazu wollen wir vielfache Medien nutzen wie z.B. Internet, Presse, Informationsveranstaltungen, Broschüren uvm.
Zum anderen wollen wir die Vernetzung unserer Gruppen und Gremien untereinander vorantreiben und einen wichtigen Beitrag zur Informationsweitergabe und Zusammenarbeit miteinander leisten. Es sollen so die Grundlagen für ein gutes Miteinander geschaffen und erhalten werden. Dazu ist gegenseitiges Vertrauen, Respekt und Wertschätzung aller Partner notwendig.
ist zuständig für die Verwaltung des Ortskirchenvermögens. Ihm gehören an: Der Pfarrer (bzw. Administrator) als Vorsitzender, der/die zweite Vorsitzende des Kirchengemeinderats sowie 3 vom KGR zu benennende Mitglieder (und die gleiche Anzahl an Stellvertretern).
Der/die Kirchenpfleger/in hat eine beratende Funktion.