Verwaltungsausschuß

ist zuständig für die Verwaltung des Ortskirchenvermögens. Ihm gehören an: Der Pfarrer (bzw. Administrator) als Vorsitzender, der/die zweite Vorsitzende des Kirchengemeinderats sowie 3 vom KGR zu benennende Mitglieder (und die gleiche Anzahl an Stellvertretern).
Der/die Kirchenpfleger/in hat eine beratende Funktion.